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Beschreibung Rehabilitationssport

 

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.

  • Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44  Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
  • Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein.
  • Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft.
  • Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden.
  • Die Durchführung wird in Gruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.
  • Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung.

 

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

Rehasport-Kurse

  • Diese erfolgen zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je mindestens 45 Minuten (Herzsport mind. 60 Minuten).
  • Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z. B. durch eine Rehabilitationsklinik verordnet werden. Kostenträger ist dann die Rentenversicherung.

Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich von gemeinnützigen Vereinen angeboten. Ein Beitritt in den Verein ist Pflicht und bei uns kostenfrei!

Unsere Angebote für Sie im Bereich Rehabilitation

am Standort 01108 Dresden / Weixdorf

 

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Übungen aus dem Rehasport